[Vor- und Nachname oder Firmenname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ] [Ort]
Deutschland
E-Mail: datenschutz@compliar.de
Compliar verarbeitet personenbezogene Daten (Name, E-Mail-Adresse, berufliche Qualifikationsnachweise) auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflicht, insbesondere ArbSchG §3, DGUV Vorschrift 1 §2). Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Produktive Daten werden auf Servern innerhalb der EU gespeichert (AWS eu-central-1 Frankfurt, Hetzner Nürnberg). Mit allen verarbeitenden Dienstleistern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Einige Auftragsverarbeiter haben ihre Konzernmuttergesellschaft in den USA (Supabase Inc., Vercel Inc., Cloudflare Inc., Resend Inc.) und unterliegen dem US CLOUD Act. Datentransfers in die USA sind durch EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) abgesichert. Eine Transfer Impact Assessment (TIA) liegt vor und ist bei datenschutz@compliar.de erhältlich.
Da Mitarbeiterdaten nicht direkt bei den betroffenen Mitarbeitern, sondern beim Arbeitgeber (Administrator) erhoben werden, besteht nach Art. 14 DSGVO eine Informationspflicht. Compliar stellt Kunden einen Muster-Informationstext (Art. 14 DSGVO) zur Verfügung, der Mitarbeitern ausgehändigt werden kann.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an datenschutz@compliar.de. Sie haben außerdem das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzulegen (für NRW: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, ldi.nrw.de).
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (u. a. mindestens 5 Jahre nach DGUV Vorschrift 1, 6 Jahre nach ArbSchG). Bei Kollision zwischen Löschpflicht (Art. 17 DSGVO) und Aufbewahrungspflicht werden Daten gesperrt statt gelöscht.
Compliar setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb des Dienstes erforderlich sind (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG — keine Einwilligung erforderlich):
Es werden keine Tracking-Cookies, Analytics-Cookies oder Marketing-Cookies gesetzt.
Stand: 2026 · Compliar